BERLIN/RHEINHESSEN – Das Jahr 2015 startet mit einem wichtigen Gesetz, von dem auch an Wirtschaftsstandorten wie etwa Worms oder Alzey zahlreiche Beschäftigte profitieren: Nach über zehnjähriger Kraftanstrengung kommt mit Beginn des neuen Jahres der flächendeckende gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde. „Der Mindestlohn macht viele Beschäftigte unabhängig von ergänzenden Sozialleistungen und setzt Lohndumping ein Ende“, sagt Bundestagsabgeordneter Marcus Held, der deshalb von „einem historischen Meilenstein in der Arbeitsmarktpolitik“ spricht.

Insgesamt profitieren rund 3,7 Millionen Menschen von dem neuen Gesetz. Alle volljährigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben somit einen gesetzlichen Anspruch auf einen Mindestlohn. Bei Zeitungszustellern und dort, wo Mindestlohntarifverträge bestehen, gibt es Übergangsregelungen. Spätestens ab 2017 bekommen alle 8,50 Euro. Mit dem Mindestlohngesetz ist zudem Schluss mit der „Generation Praktikum“. Denn auch Praktikantinnen und Praktikanten erhalten zukünftig den Mindestlohn. Ausgenommen sind lediglich Praktika vor oder während des Studiums und der Ausbildung von bis zu drei Monaten. Darüber hinaus gibt es Qualitätsverbesserungen für Praktika, die auf Forderung der SPD durchgesetzt werden konnten. „Dazu zählt zum Beispiel die Erfordernis eines schriftlichen Vertrags für Praktikanten, welcher den Lerninhalt des Praktikums klar beschreibt“, skizziert Held. Um etwaigen Schlupflöchern entgegenzuwirken, werden die Kontrollmöglichkeiten des Zolls weiter ausgebaut. Dieser soll künftig nicht nur illegale Beschäftigung und Schwarzarbeit ins Visier nehmen, sondern eben auch Verstöße gegen den Mindestlohn.

„Dafür werden über 1 600 Stellen in drei Jahren neu geschaffen“

, so der SPD-Politiker. Für die Kontrolle des Mindestlohns sei es genauso wichtig, dass die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber die Arbeitszeiten von Minijobbern ab dem 1.1.2015 aufzeichnen müssen. „Nur so kann der Mindestlohn auch in Worms oder Alzey wirksam kontrolliert werden“, sagt Held.

Für die Bürgerinnen und Bürger hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) eine Mindestlohn-Hotline ins Leben gerufen. Diese informiert Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen kostenlos über deren Rechte und Pflichten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Mindestlohn-Hotline beantworten allgemeine Fragen zum Mindestlohn, wobei die individuelle Situation der Anrufenden berücksichtigt wird. Außerdem können ab dem 1.1.2015 Verstöße gegen den Mindestlohn anonym bei der Hotline gemeldet werden. Die Hotline ist von Montag bis Donnerstag von 8 bis 20 Uhr unter 030/60 28 00 28 erreichbar. „Dieser direkte Draht zu den Bürgern wird seinen Teil dazu beitragen, dass der Mindestlohn seine überaus positive Wirkung gänzlich entfalten kann“, betont der Parlamentarier abschließend.