Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) und dessen Inhalt, das sich aktuelle kurz vor der ersten Lesung im Deutschen Bundestag befindet, bestimmte das jüngste Treffen des SPD-Bundestagsabgeordneten Marcus Held mit führenden Vertretern der Wormser Lebenshilfe und deren Trägervereins.

„Wir möchten für einige Aspekte im BTHG, das wohl als größtes sozialpolitisches Reformvorhaben der Großen Koalition bezeichnet werden darf, sensibilisieren, auf die wir mit Sorge blicken“, erklärten der Erste Vorsitzende des Trägervereins, Ulrich Granseyer und der Geschäftsführer der Lebenshilfe Norbert Struck gegenüber Held. Ebenfalls Teil des großen Runden Tischs des Gesprächs waren der Beiratsvorsitzende und ehemalige Bundestagsabgeordnete Klaus Hagemann sowie zahlreiche Experten aus dem Hause der Lebenshilfe. So fand etwa die Frage nach dem durch das Gesetz eingegrenzten Personenkreis, der Eingliederungshilfe beanspruchen darf, Eingang in die rege und intensive Diskussion mit Held, der betonte, dass der Austausch der rheinland-pfälzischen Landesgruppe mit der zuständigen Bundesministerin Andrea Nahles (SPD) zum BTHG bereits das aktuelle Geschehen bestimme. Die Lebenshilfe befürchtet einen zu großen Interpretationsspielraum bezüglich des Personenkreises und machte Befürchtungen deutlich, dass womöglich ein Ausschluss bestimmter Gruppen von benachteiligten oder erkrankten Menschen zu erwarten sei. „Dieser direkte Austausch mit Fachleuten aus der Praxis zu bundesweiten Gesetzesvorhaben ist unverzichtbar für mich. Speziell die Unabdingbarkeit von wissenschaftlicher Expertise zu den Kritikpunkten der Lebenshilfe und die wichtige Frage nach dem Austausch mit den Kostenträgern nehme ich mit nach Berlin und in meine Arbeit“, so Held. Weiterhin kamen die wichtige Überschneidung von Eingliederungshilfe und Pflege in gemeinsamen Wohngruppen oder die Frage nach dem „Poolen“ (Bündelung) von Leistungen zur Sprache. Zusätzlich gingen die Vertreter der Lebenshilfe aus die Frage nach dem Einkommen und dem Vermögen mit Hinblick auf Ersparnisse von behinderten und benachteiligten Menschen ein. Besonders kritisch betrachtet wurde die Öffnung des Marktes für andere Anbieter, neben dem bereits bestehenden Werkstättenangebot. „Wir befürchten durch die Abschwächung der Voraussetzungen am Markt für andere Anbieter und den Wegfall einer förmlichen Anerkennung erhebliche Wettbewerbsnachteile und Nachteile in der Versorgung. Die Menschen, die uns brauchen, laufen, gerade in der Berufsbildung, Gefahr von `billigen´ Maßnahme zur nächsten geschoben zu werden, anstatt einen qualitativ hochwertigen Weg zu beschreiten“, betonte Lebenshilfe-Geschäftsführer Norbert Struck abschließend.