WAHLKREIS/BERLIN – Aufgrund sich jüngst häufender Anfragen, wendet sich der SPD-Bundestagsabgeordnete Marcus Held jetzt mit wichtigen Informationen zum Schutzstatus syrischer Flüchtlinge an die Öffentlichkeit. Ebenso geht Held in seiner Stellungnahme auf die Entwicklung der Flüchtlingszahlen seit Oktober 2014 ein.

„Wichtig ist, zwischen den Schutzformen für Flüchtlinge, nach der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) zum einen und dem sogenannten subsidiären Schutz zum anderen, zu unterscheiden. Davon hängen nämlich die Fragen des Familiennachzugs ab“, stützt sich Held auf eine aktuelle Verlautbarung der SPD-Bundestagsfraktion zu diesem Thema. So unterscheidet sich der GFK-Schutz vom subsidiären Schutz durch die Verknüpfung mit einer zusätzlich eingetretenen schweren Menschenrechtsverletzung oder einer solchen, die ein Flüchtling bei seiner Rückkehr befürchten muss (z.B. Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe, Rasse, Religion oder Nationalität).

Der subsidiäre Schutz setzt allein eine schwere Menschenrechtsverletzung ohne diese Verknüpfung voraus. „GFK-Flüchtlinge haben einen Anspruch darauf, dass ihre Ehepartner und minderjährigen Kinder nachziehen dürfen. Subsidiär Schutzberechtigte hatten diesen Anspruch lange Zeit nicht, bevor wir ihn 2015 eingeführt haben, um sie den GFK-Flüchtlingen gleichzustellen“, erklärt Held, der allerdings ergänzt, dass dieser Anspruch für subsidiär Schutzberechtigte im Januar 2016 bis März 2018 von der Bundesregierung ausgesetzt wurde.

Hintergrund vieler Anfragen ist die Tatsache, dass im laufenden Jahr rund 69 Prozent der Flüchtlinge als subsidiär schutzbedürftig eingestuft worden sind, der Anteil von Flüchtlingen nach der Genfer Flüchtlingskonvention nur noch rund 29 Prozent. Im Oktober 2014 lag der Anteil der subsidiär Schutzbedürftigen bei nur rund 18 Prozent, „er ist also in den letzten beiden Jahren deutlich angestiegen“.

Die Nachfrage der SPD-Bundestagsfraktion beim Innenministerium ergab, dass im Normalfall bei Asylbewerbern eine Einzelanhörung des Antragsstellers erfolgt. Aufgrund der Vielzahl von Anträgen von Syrern wurde das System von November 2014 bis Anfang 2016 auf ein schriftliches Verfahren umgestellt. „Jetzt, wo wieder Einzelanhörungen stattfinden, ist festgestellt worden, dass häufig kein individuelles Verfolgungsschicksal vorgetragen wurde, das an die Gründe aus der GFK anknüpft“, erläutert der Bundestagsabgeordnete. „Vielmehr gebe es eine steigende Zahl an Antragsstellern, die allein ihre Furcht von den allgemeinen Gefahren des Bürgerkriegs schildern und damit nur die Voraussetzungen des subsidiären Schutzes ohne das Recht auf Familiennachzug erfüllen“.

Für die Zukunft versucht die Bundesregierung eine höchstrichterliche Entscheidung herbei zu führen, die klarstellt, dass Syrer trotz ihrer Ausreise im Falle einer Rückkehr nicht mit einer Verfolgung ihrer Regierung rechnen müssten. „Als Indiz wertet die Bundesregierung die Tatsache, dass das syrische Regime mittlerweile bereits wieder über eine Million Reisepässe ausgestellt habe. „Es bleibt abzuwarten wie diese Fragen entschieden werden, was starken Einfluss auf den Nachzug von Familienangehörigen haben kann“, wertet Held abschließend.