BERLIN/WIESOPPENHEIM – Die umgesetzten Lärmschutzmaßnahmen entlang der A61 auf Höhe Wiesoppenheim sind ausreichend, die Forderung der Wiesoppenheimer nach einer Verlängerung der Lärmschutzwand sind rechtlich nicht möglich. Dies teilte der Landesbetrieb Mobilität (LBM) im Zuge einer Bürgerversammlung unter Berufung auf die Ergebnisse von Schallmessungen in dem Wormser Stadtteil mit. Trotz der eindeutigen Rechtslage auf Basis fundierter.. weiterlesen →