BERLIN/WAHLKREIS Mit einem neuen Förderprogramm „Kriminalprävention durch Einbruchsicherung“ unterstützt die Bundesregierung mit einem Gesamtvolumen von rund 30 Millionen Euro den Eigenheimschutz von Mietern und Eigentümern.

Das berichtet der SPD-Bundestagsabgeordnete Marcus Held in einer aktuellen Mitteilung, nachdem der Haushaltsausschuss des Bundestages, in den Beratungen zum Nachtragshaushalt 2015, das neue Förderprogramm, in Zusammenarbeit mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), auf den Weg gebracht hat. Antragsberechtigt sind einmalig Mieterinnen und Mieter (mit Zustimmung des Eigentümers) sowie Eigentümerinnen und Eigentümer. „Die Förderung erfolgt durch Zuschüsse zu den Materialkosten und kann zusätzlich zur steuerlichen Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen in Anspruch genommen werden. Die Gesamtinvestitionssumme der zu fördernden Maßnahmen muss mindestens 500 Euro betragen“, geht Held ins Detail der Neuerung, mit der der Bund der zunehmenden Bedrohung durch Wohnungseinbrüche und dem angeschlagenen Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung Rechnung tragen will. Die Förderung, so Held weiter, betrage 20 Prozent der getätigten Investition, höchstens jedoch 1 500 Euro pro einzelnem Antrag. Voraussetzung für die Förderung ist die vorherige Vorlage von zwei Angeboten oder eines Angebots einer zertifizierten Fachfirma. Die Auszahlung erfolgt nach Vorlage der Originalrechnung und nach Eingang der Förderanträge.

„Bislang fördert die bundeseigene Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Sicherungs-maßnahmen gegen Einbrecher nur im Rahmen von energetischen Sanierungen oder altersgerechten Umbauten. Nun werden die Maßnahmen für den Einbruchschutz davon losgelöst: So kann künftig der Einbau von Alarmanlagen, sicheren Türen und Fenstern oder Gittern von der KfW separat gefördert werden. Dies ist ein weiterer, immens wichtiger Baustein dafür, dass sich die Bürgerinnen und Bürger dort am sichersten fühlen, wo Sicherheit und Geborgenheit höchstes Gut sind: Zuhause“

, so Held abschließend.

Detaillierte Infos zum Antrag und zur Antragsstellung unter www.kfw.de/einbruchschutz oder www.kriminalpraevention.de/einbruchschutz/finanzanreize.html.