Die Mitglieder der Landesgruppe Rheinland-Pfalz der SPD-Bundestagsfraktion erklären zu ihrem Abstimmungsverhalten bei den am 28. April 2016 auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestags stehenden Tagesordnungspunkten 30 a) („Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesberggesetzes zur Untersagung der Fracking-Technik“ der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) und 30 b) („Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit zum Antrag LINKE „Verbot von Fracking in Deutschland“):
Die Mitglieder der SPD-Landesgruppe Rheinland-Pfalz haben die vorliegenden Drucksachen gewissenhaft geprüft und haben sich in beiden Fällen dafür entschieden, den Beschlussempfehlungen der federführenden Fachausschüsse zu folgen. Damit werden sie sowohl gegen den Gesetzentwurf der Grünen-Fraktion, als auch gegen den Antrag der Fraktion Die Linke stimmen.
Die Ablehnung der Anträge ist damit zu begründen, dass beide Anträge ein vollständiges Verbot von Fracking vorsehen. Diese Position haben wir in der SPD-Landesgruppe Rheinland-Pfalz nie vertreten. Ein solches Totalverbot ginge an der Realität vorbei, wäre rechtlich kaum machbar und politisch unseriös.
Damit wird allerdings kein Freifahrtsschein für Fracking ausgestellt: Die Landesgruppe bleibt bei ihren bisherigen Forderungen, dass der Schutz von Trinkwasser und geologischer Integrität, von Gesundheit und Umwelt Vorrang haben muss vor wirtschaftlichen Interessen.
Weiter werden die Mitglieder der Landesgruppe keine Erlaubnis zur Verwendung von gefährlichen Zusätzen in Frac-Flüssigkeiten akzeptieren. Unkonventionelles Fracking muss verboten werden.
Die Zahl der Erprobungsmaßnahmen muss auf das wissenschaftlich notwendige Maß beschränkt werden und eine feste Anzahl an möglichen Probebohrungen vorsehen. Darüber hinaus streben wir eine Beteiligung der Länder im Rahmen der Probebohrungen an.
Die Möglichkeit einer externen Expertenkommission mit Entscheidungsbefugnis lehnen wir ab. Vielmehr bestehen wir weiterhin auf die Lösung im Sinne eines Parlamentsvorbehaltes. Solch schwerwiegende Entscheidungen sollten nicht in die Hände von Dritten gelegt werden, sondern vielmehr beim Parlament verbleiben.
Geografische Bedingungen unterscheiden sich von Standort zu Standort, weswegen die Landesgruppe Rheinland-Pfalz eine Einzelfallprüfung für jedes Projekt fordert.
Besonderen Wert legen wir auf eine größtmögliche Transparenz. Diese soll auf zwei Arten gewährleistet werden. Zunächst plädieren wir für einen gesetzlich verbrieften Anspruch auf Bürgerbeteiligung in einer frühen Phase eines Genehmigungsverfahrens. Bürgerinnen und Bürger haben ein Recht darauf, über Eingriffe in die Natur in ihrem Umfeld informiert zu werden und darüber mitzuentscheiden.
Weiter fordern wir die Einrichtung eines bundesweiten Registers, in dem detaillierte Informationen über abgeschlossene und laufende Fracking-Projekte einsehbar sind. Dieses Register soll unter anderem darüber informieren, wer ein Fracking-Projekt verantwortet, in welcher Tiefe es durch-geführt wird und welche Frac-Flüssigkeiten verwendet wurden.
Die Landesgruppe Rheinland-Pfalz sieht im Fracking bestenfalls eine Übergangslösung hin zu einer nachhaltigen Energiepolitik, die möglichst ohne fossile Energieträger auskommt. In diesem Sinne muss Fracking auch so reguliert werden, dass daraus keine Belastungen für die Menschen dieser oder künftiger Generationen entstehen.
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Marcus Held
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