Die Mit­glie­der der Lan­des­gruppe Rheinland-Pfalz der SPD-Bundestagsfraktion erklä­ren zu ihrem Abstim­mungs­ver­hal­ten bei den am 28. April 2016 auf der Tages­ord­nung des Deut­schen Bun­des­tags ste­hen­den Tages­ord­nungs­punk­ten 30 a) („Ent­wurf eines Geset­zes zur Ände­rung des Bun­des­berg­ge­set­zes zur Unter­sa­gung der Fracking-Technik“ der Frak­tion Bünd­nis 90/Die Grü­nen) und 30 b) („Beschluss­emp­feh­lung und Bericht des Aus­schus­ses für Umwelt, Natur­schutz, Bau und Reak­tor­si­cher­heit zum Antrag LINKE „Ver­bot von Fracking in Deutschland“):

Die Mit­glie­der der SPD-Landesgruppe Rheinland-Pfalz haben die vor­lie­gen­den Druck­sa­chen gewis­sen­haft geprüft und haben sich in bei­den Fäl­len dafür ent­schie­den, den Beschluss­emp­feh­lun­gen der feder­füh­ren­den Fach­aus­schüsse zu fol­gen. Damit wer­den sie sowohl gegen den Gesetz­ent­wurf der Grünen-Fraktion, als auch gegen den Antrag der Frak­tion Die Linke stimmen.

Die Ableh­nung der Anträge ist damit zu begrün­den, dass beide Anträge ein voll­stän­di­ges Ver­bot von Fracking vor­se­hen. Diese Posi­tion haben wir in der SPD-Landesgruppe Rheinland-Pfalz nie ver­tre­ten. Ein sol­ches Total­ver­bot ginge an der Rea­li­tät vor­bei, wäre recht­lich kaum mach­bar und poli­tisch unseriös.

Damit wird aller­dings kein Frei­fahrts­schein für Fracking aus­ge­stellt: Die Lan­des­gruppe bleibt bei ihren bis­he­ri­gen For­de­run­gen, dass der Schutz von Trink­was­ser und geo­lo­gi­scher Inte­gri­tät, von Gesund­heit und Umwelt Vor­rang haben muss vor wirt­schaft­li­chen Interessen.

Wei­ter wer­den die Mit­glie­der der Lan­des­gruppe keine Erlaub­nis zur Ver­wen­dung von gefähr­li­chen Zusät­zen in Frac-Flüssigkeiten akzep­tie­ren. Unkon­ven­tio­nel­les Fracking muss ver­bo­ten werden.

Die Zahl der Erpro­bungs­maß­nah­men muss auf das wis­sen­schaft­lich not­wen­dige Maß beschränkt wer­den und eine feste Anzahl an mög­li­chen Pro­be­boh­run­gen vor­se­hen. Dar­über hin­aus stre­ben wir eine Betei­li­gung der Län­der im Rah­men der Pro­be­boh­run­gen an.

Die Mög­lich­keit einer exter­nen Exper­ten­kom­mis­sion mit Ent­schei­dungs­be­fug­nis leh­nen wir ab. Viel­mehr beste­hen wir wei­ter­hin auf die Lösung im Sinne eines Par­la­ments­vor­be­hal­tes. Solch schwer­wie­gende Ent­schei­dun­gen soll­ten nicht in die Hände von Drit­ten gelegt wer­den, son­dern viel­mehr beim Par­la­ment verbleiben.

Geo­gra­fi­sche Bedin­gun­gen unter­schei­den sich von Stand­ort zu Stand­ort, wes­we­gen die Lan­des­gruppe Rheinland-Pfalz eine Ein­zel­fall­prü­fung für jedes Pro­jekt fordert.

Beson­de­ren Wert legen wir auf eine größt­mög­li­che Trans­pa­renz. Diese soll auf zwei Arten gewähr­leis­tet wer­den. Zunächst plä­die­ren wir für einen gesetz­lich ver­brief­ten Anspruch auf Bür­ger­be­tei­li­gung in einer frü­hen Phase eines Geneh­mi­gungs­ver­fah­rens. Bür­ge­rin­nen und Bür­ger haben ein Recht dar­auf, über Ein­griffe in die Natur in ihrem Umfeld infor­miert zu wer­den und dar­über mitzuentscheiden.

Wei­ter for­dern wir die Ein­rich­tung eines bun­des­wei­ten Regis­ters, in dem detail­lierte Infor­ma­tio­nen über abge­schlos­sene und lau­fende Fracking-Projekte ein­seh­bar sind. Die­ses Regis­ter soll unter ande­rem dar­über infor­mie­ren, wer ein Fracking-Projekt ver­ant­wor­tet, in wel­cher Tiefe es durch-geführt wird und wel­che Frac-Flüssigkeiten ver­wen­det wurden.

Die Lan­des­gruppe Rheinland-Pfalz sieht im Fracking bes­ten­falls eine Über­gangs­lö­sung hin zu einer nach­hal­ti­gen Ener­gie­po­li­tik, die mög­lichst ohne fos­sile Ener­gie­trä­ger aus­kommt. In die­sem Sinne muss Fracking auch so regu­liert wer­den, dass dar­aus keine Belas­tun­gen für die Men­schen die­ser oder künf­ti­ger Gene­ra­tio­nen entstehen.