Der von der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (SGD) verkündete Aufschub des Raumordnungsverfahrens bezüglich eines geplanten Neubaus einer Hochspannungsleitung vom Umspannwerk Oberndorf zum Umspannwerk Bischheim ist nicht zufriedenstellend: Dies ist die einstimmige Meinung von MdB Marcus Held, MdL Heiko Sippel und den Genossen aus der VG Alzey-Land. Sie plädieren weiterhin für eine Alternativlösung und geben sich nicht mit dem Aufschub zufrieden. 

VG Alzey-Land – „Aufgeschoben ist nicht aufgehoben.“, so die Meinung des Mauchenheimer Ortsbürgermeisters Udo Arm (SPD) im Bezug auf eine Bekanntmachung der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (SGD),  in der die Behörde vor einigen Tagen verkündete: Der von den Pfalzwerken geplante Neubau einer Hochspannungsleitung vom Umspannwerk Oberndorf zum Umspannwerk Bischheim liegt vorerst auf Eis. Zwar sei das Raumordnungsverfahren auf Antrag der Pfalzwerke vorerst ausgesetzt worden, jedoch nur bis zum 31.01.2015. Für Marcus Held(Bundestag), Heiko Sippel (Landtag) und die Genossen aus der VG Alzey-Land ist dieser Aufschub aber nicht zufriedenstellend. Marcus Held unterstreicht:

„Dieser gut einjährige Aufschub ist eindeutig zu kurz. Wir haben die Sorge, dass Anfang 2015 die Diskussionen wieder von vorne beginnen. Denn in nicht einmal einem Jahr ist eine solch umfangreiche Prüfung, gerade vor dem Hintergrund der zahlreichen Alternativen, in unseren Augen nur schwer vorstellbar. Wir sind mit dieser Entscheidung nicht zufrieden, da hiermit nur temporär ein wenig Ruhe einkehrt.“

Die SPDler fordern die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd deshalb nun auf, die Dauer der Aussetzung dazu zu nutzen, um alle bisherigen Alternativen intensiv zu prüfen. Dabei soll auch ein Vorschlag der Genossen ernsthaft geprüft werden, den die SPDler vor wenigen Wochen bei einem Treffen auf dem Bechenheimer Sportplatz gemacht hatten: Die Verlegung eines Erdkabels. Ein solches Erdkabel könnte nach Auffassung des Bundestagsabgeordneten Marcus Held auch schnell realisiert werden, „denn es besteht kein Bedarf an Grunderwerb wenn die betroffenen Gemeinden entsprechend zustimmen“.

„Mit diesem konkreten Alternativvorschlag liegt es nun in den Händen der SGD diesen zu prüfen und es liegt nun in unseren Händen, regelmäßig an die Behörde heranzutreten, um sich nach dem Stand der Dinge zu erkundigen.“, so Held und Sippel abschließend.