„Das neue Jahr 2018 verspricht zahlreiche Verbesserungen“, kündigt der SPD-Bundestagsabgeordnete Marcus Held an. Dazu zählen ein steigender Mindestlohn, bessere Leistungen für Menschen mit Behinderungen oder Verbesserungen bei der betrieblichen und gesetzlichen Altersvorsorge.
„Wie jedes Jahr zum Jahreswechsel treten Regelungen, die im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens vereinbart wurden, in Kraft bzw. entfalten ihre Wirkung. Für 2018 betrifft dies einzelne Neuerungen aus dem Bereich der Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik, die auf das Regierungshandeln der SPD in der zu Ende gegangenen Legislaturperiode zurückgehen“, blickt Held nach vorn. So wird ab dem 1. Januar 2018 der gesetzliche Mindestlohn ausnahmslos in allen Branchen gelten. Auch Zeitungszusteller erhalten, nachdem eine Übergangsregelung ausläuft, endlich den aktuellen Mindestlohn in Höhe von 8,84 Euro pro Stunde. „Gleichzeitig steigt der Mindestlohn Weiterbildung für das pädagogische Personal in der beruflichen Weiterbildung um 4,5 Prozent. Pädagoginnen und Pädagogen in der beruflichen Weiterbildung haben damit ab 1. Januar 2018 Anspruch auf einen Stundenlohn von mindestens 15,26 Euro. Arbeitgeber und Gewerkschaften haben sich hierauf nach sieben Monaten harter Verhandlungen geeinigt“, freut sich Held.
Ebenso greift die zweite Reformstufe des Bundesteilhabegesetzes. Mit dem sogenannten „Budget für Arbeit“ wird Menschen mit Behinderungen in einer Werkstatt der Einstieg in den allgemeinen Arbeitsmarkt erleichtert. Arbeitgeber erhalten dadurch nicht nur einen Ausgleich für eine dauerhafte Minderleistung des Beschäftigten. Es werden auch die erforderlichen Assistenzleistungen finanziert. Mit Hinblick auf die betriebliche und gesetzliche Altersvorsorge steigt die Grundzulage der Riester-Förderung steigt von 154 Euro auf 175 Euro jährlich an. Bei Auszahlung von Kleinbetrags-Riesterrenten in einer Summe ist künftig eine günstigere Versteuerung möglich.  Der Steuerpflichtige kann bestimmen, dass die Einmalzahlung um ein Jahr verschoben wird. Da er dann in der Regel Rentner ist, kann er von einem niedrigeren Steuersatz profitieren.