11 Dez 2016
Dezember 11, 2016

Hilferuf stukturschwacher Kommunen

WORMS – Mit einem dringenden Hilferuf zur finanziellen Entlastung strukturschwacher Kommunen hatte sich OB Michael Kissel an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages und somit auch an Marcus Held (SPD) gewandt. Jetzt konnte Held Kissel mit einer guten und einer schlechten Nachricht antworten. So wird der Bund die Länder und Kommunen rund 20 Milliarden Euro bis 2019 unterstützen, was für Rheinland-Pfalz eine jährliche Entlastung von etwa 200 Millionen Euro bedeutet.

Einziger, aber deutlicher Wermutstropfen für Held: Eine gezielte Entlastung strukturschwacher Kommunen auf Initiative der SPD scheiterte am Widerstand der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. In den Verhandlungen im Vorfeld hatten sich die Genossen intensiv dafür eingesetzt, einen Verteilungsschlüssel zu finden, der gezielter strukturschwache Kommunen entlastet. „Das ist extrem bedauerlich. Es war unser und mein Herzensanliegen für den Beschluss. Hier gilt mein großer Dank dem Wormser OB Michael Kissel, der mich in einem Schreiben nochmals für eine faire Verteilung des Kostenaufkommens für finanzschwache Kommunen, wie etwa Worms, sensibilisiert hat“, so Held zu dem persönlichen Schreiben, in dem Kissel als Ziel des Gesetzes die Übernahme der Kosten der Unterkunft (KdU) im Rahmen der Sozialleistungen durch den Bund fordert. „Dennoch haben wir Wort gehalten. Mit dem Gesetz setzen wir eines der obersten Ziele des Koalitionsvertrags um: die Entlastung der Kommunen bei Sozialausgaben um 5 Milliarden Euro jährlich. Für die Kommunen in Rheinland-Pfalz bedeutet das nach Berechnungen des Deutschen Städte- und Gemeindebunds eine jährliche Entlastung von etwa 200 Millionen Euro“, so der SPD-Bundestagsabgeordnete Marcus Held im Nachgang zu der wegweisenden Entscheidung im Bundestag.

Die Länder haben durchgesetzt, dass eine Milliarde Euro von den insgesamt fünf Milliarden über die Länderhaushalte fließt. Nun seien sie in der Pflicht, diese Milliarde ungeschmälert an die Kommunen weiterzugeben. Die SPD-Fraktion hat im Haushaltsausschuss einen Beschluss erwirkt, der die Bundesregierung dazu verpflichtet, über die Verwendung der Mittel in den Ländern zu berichten. Man werde überprüfen, ob die Länder ihr Versprechen halten, so die SPD-Bundestagsfraktion.

Mit dem Gesetz habe man außerdem eine jährliche Integrationspauschale von je zwei Milliarden Euro für die Jahre 2016 bis 2018 an die Länder beschlossen, sowie die vollständige Übernahme der Unterkunftskosten für anerkannte, arbeitslose Flüchtlinge für die Jahre 2016 bis 2018.

„Die Kommunen leisten einen wesentlichen Anteil der Integrationsarbeit. Daher haben wir hier Bedeutendes auf den Weg gebracht. Denn mit der Entlastung wir den Kommunen strukturell geholfen, damit sie, ohne weitere Verschuldung, Investitionen tätigen können. Insofern sollten die Länder ihre Kommunen an der Integrationspauschale beteiligen. Die Länder sind verantwortlich für eine angemessene Finanzausstattung der Kommunen. Das gilt auch für die Integrationskosten. Der Bund hat seinen Beitrag dazu geleistet“, so Held abschließend.