BERLIN/WIESOPPENHEIM – Bei der Berechnungsmethode „RLS 90“ zur Ableitung von Lärmschutzmaßnahmen gibt es, wie von der Wiesoppenheimer Bürgerschaft und der örtlichen SPD um deren Ortsvereinsvorsitzende Kristin Daleiden vermutet, tatsächlich Nachbesserungsbedarf. Zu diesem Schluss kommt der SPD-Bundestagsabgeordnete Marcus Held, dem ein Antwortschreiben auf seine parlamentarische Anfrage hinsichtlich der umstrittenen und entlang der A61 auf Höhe von Wiesenoppenheim angewendeten Lärmberechnungsmethode vorliegt. „Die Forschungsgesellschaft für Straßen und Verkehrswesen legte dem Bundesministerium einen ersten Entwurf für ein neues Berechnungsverfahren vor. Wegen der noch nicht abgeschlossenen Abstimmungen an dem Entwurf liegt noch kein Zeitplan für das weitere Vorgehen vor“, zitiert der rheinhessische Abgeordnete den zuständigen Staatssekretär Norbert Barthle aus dem Bundesverkehrsministerium.

Grundsätzlich sei es nach Meinung von Marcus Held zu begrüßen, dass die Überarbeitung der Berechnungsmethode auf der bundespolitischen Agenda steht. „Zahlen lügen nicht, aber hunderte Wiesoppenheimer Bürger liegen in ihrer Wahrnehmung des Autobahnlärms auch nicht daneben“, unterstreicht Marcus Held und verweist in diesem Zusammenhang auf eine wichtige Passage in dem Schreiben aus dem Bundesverkehrsministerium. In diesem heißt es, dass es in der Planungspraxis regelmäßig vorkommt, dass Bürger eine Messung anstatt einer Berechnung nach RLS90 fordern. Dass es trotz zahlreicher Einwände gegen die seit vielen Jahren praktizierte Berechnungsmethode aktuell keinen Zeitplan für die Überarbeitung der Berechnungsmethode gibt, sorgt bei Marcus Held für Unverständnis. „Es braucht einen eindeutig definierten Zeitplan“, fordert der Abgeordnete deshalb. Solange dieser noch nicht existiert, werde der Abgeordnete weiterhin vor Ort mit den Bürgern und der örtlichen SPD in Kontakt bleiben. „Als Abgeordneter für die Region gehört zu meinem Selbstverständnis ein transparenter Umgang mit den Menschen.“

Formal gesehen braucht es laut dem Schreiben von Staatssekretär Norbert Barthle für die Einführung eines neuen Verfahrens zunächst eine Änderung der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV). Dafür werden die Länder und Verbände sowie die beteiligten Kreise nach Bundes-Immunschutzgesetz angehört, damit diese ebenfalls mitwirken können. In einem nächsten Schritt würde es dann der Zustimmung des Bundesrates und eine Beteiligung des Bundestages durch ein Verordnungsverfahren. „Es ist also ein langer Weg, der jetzt zumindest durch einen klaren Zeitplan definiert werden muss.“  Kristin Daleiden ergänzt: „Wir bedanken uns bei Marcus Held für dessen Einsatz und hoffen auch für die Zukunft darauf, dass er uns bei diesem Thema mit Rat und Tat zur Seite steht, damit sich die Situation der Wiesoppenheimer verbessert.“