Berlin– Der Bundestagsabgeordnete Marcus Held (SPD) begrüßt die angekündigten Änderungen beim Mindestlohngesetz, die die zuständige Bundesministerin Andrea Nahles in dieser Woche verkündigt hatte. Für Schwarzarbeit anfällige Branchen mussten bisher bis zu einer Gehaltsgrenze von 2.958 Euro brutto genau dokumentieren, wie viele Stunden ihre Angestellten dazu gearbeitet haben.

Die Einkommensschwelle von 2.958 Euro wird dementsprechend dahingehend ergänzt, dass die Arbeitszeitaufzeichnungspflicht bereits dann entfällt, wenn das regelmäßige Arbeitsentgelt mehr als 2.000 Euro brutto beträgt und das sich hieraus ergebende Nettoentgelt jeweils für die letzten tatsächlich abgerechneten zwölf Monate nachweislich ausgezahlt worden ist.

In diesen Fällen muss dann auch die Aufzeichnung von Überstunden nach dem Arbeitszeitgesetz nicht durch den Zoll überprüft werden.

Ebenfalls entfällt zukünftig die Aufzeichnungspflicht bei der Beschäftigung von engen Familienangehörigen. Held nahm diese zentrale Forderung des Bauern- und Winzerverbandes bei Gesprächen mit dessen Vorstand Holker Pfannebecker in Worms-Pfeddersheim mit nach Berlin. „Für die Schausteller oder auch landwirtschaftliche Betriebe, die noch in Familienhand sind, ist dies eine sehr gute Nachricht, dass diese Regelung korrigiert wird“, so Held.

Marcus Held betont, dass der flächendeckende gesetzliche Mindestlohn, der nun seit einem halben Jahr in Deutschland gilt, eine der größten arbeitsmarkt- und sozialpolitischen Reformen in der Geschichte des Landes ist. „Trotz aller Unkenrufe hat er nicht zu Arbeitsplatzverlusten im Land geführt. Ganz im Gegenteil: Dies verdeutlichen auch die guten Arbeitsmarktzahlen in den Landkreisen Alzey-Worms und Mainz-Bingen und in der Stadt Worms“, so der SPD-Bundestagsabgeordnete abschließend.