Worms/Berlin – Rettungssanitäter haben keine Chance, bereits mit 60 Jahren abschlagsfrei in Rente zu gehen. Dies erfuhr Marcus Held (SPD) vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales, welches er im Bezug auf Sonderbestimmungen im Rentenrecht für einzelne Berufsgruppen kontaktiert hatte. Anlass seiner Anfrage war ein Treffen mit den Wormser Blaulicht-Organisationen, die den Bundestagsabgeordneten um die Prüfung einer berufsbezogenen Lösung für Rettungssanitäter baten.

Daraufhin erkundigte sich der Parlamentarier beim zuständigen Ministerium, welches in einer Stellungnahme verlautbaren lässt, dass eine solche Änderung des Rentenrechts nicht mit dem Gedanken der Beitragsgerechtigkeit vereinbar sei. „Daher sind, wenn hinsichtlich des Renteneintrittsalters Handlungsbedarf für bestimmte Berufsgruppen gesehen wird, in erster Linie die Sozialpartner aufgerufen, differenzierte betriebs- und branchenbezogene Regelungen zu schaffen“, heißt es stattdessen in der Antwort des Ministeriums. Eine altersgerechte Arbeitswelt erfordere insbesondere eine alters- und altengerechte Arbeitsgestaltung, Maßnahmen zur Gesundheitsförderung sowie regelmäßige Angebote für Qualifizierung und Weiterbilddung in allen Altersgruppen. Die Bundesregierung hat sich im Rahmen der Initiative Neue Qualität der Arbeit (INQA) den Bestrebungen, gute Arbeitsbedingungen zu schaffen, angeschlossen.

Als Abgeordneter für die Region möchte Marcus Held auch in Zukunft alle Bürgerinnen und Bürger, Organisationen, Vereinen und Unternehmen bei deren Problemen und Anliegen unterstützen. „Im Falle der Frage nach den Sonderregelungen im Rentenrecht war es für mich eine Selbstverständlichkeit, umgehend meine Verbindungen in das von Andrea Nahles geführte Ministerium zu nutzen“ unterstreicht Marcus Held, der auch in Zukunft in intensivem Austausch mit den Wormser Blaulicht-Organisationen bleiben wird.