Marcus Held bei einer Demo in Worms

WORMS „Komplett unbefriedigend“, urteilt der SPD-Bundestagsabgeordnete Marcus Held über die Antwort aus dem Bundesgesundheitsministerium zu seiner jüngsten parlamentarischen Anfrage zum Thema Hebammen. „Zum einen habe ich mich erkundigt, wie es mit der Berufshaftpflichtversicherung für die Hebammen nach Juni 2016 weitergehen wird und was der diesbezügliche, aktuelle Stand ist. Zum anderen wollte ich, in Abstimmung mit dem Hebammenverband, wissen, welche weitergehende Förderung die Bundesregierung hinsichtlich der Sicherung des Hebammenberufes und der Ausbildung angehender Hebammen in Erwägung zieht“, schildert Held seine Fragen an die Bundesregierung.

So antworteten ihm die beiden Parlamentarischen Staatssekretärinnen Ingrid Fischbach und Annette Widmann-Mauz: „Nach Kenntnis der Bundesregierung bereitet der Deutsche Hebammenverband bzw. der ihn vertretende Makler derzeit Gespräche mit dem bestehenden Versicherungskonsortium hinsichtlich einer Verlängerung des vom Verband angebotenen Gruppenhaftpflichtversicherungsvertrags für die Zeit ab Juli 2016 vor.“

Zudem erwarte die Bundesregierung, dass durch die gesetzliche Regelung zum Regressausschluss von Kranken- und Pflegekassen gegenüber freiberuflich tätigen Hebammen, die im Rahmen des Gesetzes zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung eingeführt werden solle, perspektivisch eine Belebung des Haftpflichtversicherungsmarktes für Hebammen eintreten werde.

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„Daraus lese ich, dass Bundesgesundheitsminister Gröhe sich nicht weiter um die Situation der Hebammen kümmert, sondern nur abwartet. Die Frauen, die ab diesen September schwanger werden, lässt er damit ebenso im Regen stehen, wie die Hebammen, da nicht mehr garantiert werden kann, dass ab Juli 2016 eine Hebamme zur Verfügung gestellt wird.“

, kritisiert Held.

Zwar hatte sich das Bundesministerium für Gesundheit, so zitiert Held aus der Antwort, „intensiv mit den von der Arbeitsgruppe mit Beteiligung der Hebammenverbände entwickelten Anregungen und Stellungnahmen auseinandergesetzt und auf dieser Grundlage ein Maßnahmenpaket erarbeitet, das neben der Stabilisierung der Versicherungssituation insbesondere Maßnahmen zur finanziellen Entlastung der Hebammen vorsieht. Die hierfür notwendigen gesetzlichen Grundlagen wurden mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und der Qualität in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-FQWG) geschaffen und sind am 6. Juni 2014 in Kraft getreten.“ In der Folge habe der GKV-Spitzenverband mit den Hebammenverbänden deutliche Vergütungserhöhungen zum Ausgleich der gestiegenen Berufshaftpflichtprämien vereinbart. Eine weitere Entlastung solle durch die Einführung des ebenfalls mit dem GKV- FQWG gesetzlich geregelten Sicherstellungszuschlags ab 1. Juli 2015 folgen. „Diese Maßnahmen helfen aber nur kurzfristig – und zwar bis Mitte des nächsten Jahres. Das kann aber nicht das Ende der Fahnenstange sein, was da beschlossen wurde“, so Held.

Gegenstand der Beratungen der Arbeitsgruppe sei auch die Ausbildung zum Hebammenberuf gewesen. Sie sei aufgrund der durch die Richtlinie 2013/55/EU geänderten Richtlinie 2005/36/EG über die gegenseitige Anerkennung von Berufsqualifikationen dahingehend zu überarbeiten, dass eine akademische Ausbildung vorzusehen ist. Die EU habe den Mitgliedstaaten für die Novellierung der Hebammenausbildung eine Umsetzungsfrist von sechs Jahren gewährt.

Hebammen sind weiterhin unerlässlich bei Geburtenbegleitung. Sowohl werdende Mütter als auch Mütter von neugeborenen Kindern schätzen den Rat und die Zuwendung von Hebammen. Meldungen über einen Mangel an Hebammen gibt es derzeit deutschlandweit. „Das kann alles nicht im Sinne eines familien- und kinderfreundlichen Landes sein. Deswegen erwarte ich von unserem Gesundheitsminister ein Ende des Winterschlafs und einen aktiven Beitrag zur Sicherung des Hebammenberufes. Die Zeit drängt“, mahnt Held abschließend.