„In den letzten Wochen erreichten mich tagtäglich viele Zuschriften und Anrufe aus meinem Wahlkreis zu den geplanten Grundgesetzänderungen. Grund hierfür war vor allem die Änderung des Art. 90 und Art. 143e im Grundgesetz zur geplanten Verkehrsinfrastrukturgesellschaft. In der Fraktion haben wir dazu intensiv beraten. Es gab zahlreiche Anhörungen im Haushaltsausschuss, viele Bürgerinnen und Bürger, insbesondere Angestellte in den Autobahnmeistereien, haben mich dazu in meinen Sprechstunden aufgesucht. Auch habe ich vor Ort mit Verantwortlichen gesprochen und mir deren Argumente angehört. Für mich ist klar, dass jegliche Privatisierung von Autobahnen ausgeschlossen sein muss. Um dies dauerhaft zu garantieren, braucht die SPD in Zukunft klare Mehrheiten.

Zudem war diese Grundgesetzänderung verknüpft mit weiteren Grundgesetzänderungen z.B. bei der Lockerung des Kooperationsverbotes, um finanzschwache Kommunen in Höhe von 3,5 Milliarden Euro bei der Bildungsinfrastruktur zu unterstützen, und den Änderungen beim Länderfinanzausgleich. Diese Verbesserungen hätte ich zwar gerne unterstützt, hätte aber die Fortsetzung eines solidarischen Länderfinanzausgleichs für dauerhaft fairer gehalten. Mir persönlich gefiel es von Anfang an ganz und gar nicht, dass diese Themen, und damit vor allem die 3,5 Milliarden Euro, die als Förderung an die Länder und Kommunen vorgesehen sind, sozusagen in einem Rutsch als Paket mit der Autobahnfrage entschieden werden soll.

Ich habe deswegen heute nach reiflicher Überlegung und nach intensiver Abwägung diesem Gesetzespaket nicht zugestimmt!“