Das Bundeskabinett hat in der letzten Sitzungswoche den Entwurf des Dritten Pflegestärkungsgesetzes (PSG III) verabschiedet. Dieses ist Teil einer Gesamtreform der Pflege, um die Leistungen und die Personalsituation verbessern, einen neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff und ein genaueres Begutachtungsverfahren einzuführen. „Mit dem PSG III stärken wir die Rolle der Kommunen in der Pflege, um Pflegebedürftigen, Menschen mit Behinderung und ihren Angehörigen in ihrer vertrauten Umgebung eine erstklassige Pflegeinfrastruktur zusammen mit einer umfassenden Pflegeberatung anzubieten“, sagt SPD-Bundestagsabgeordneter Marcus Held.

Das PSG III setzt die Empfehlungen einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Stärkung der Rolle der Kommunen in der Pflege um. Es sollen dazu 60 Modellvorhaben eingerichtet werden. Zugleich vollendet das PSG III die Regelungen zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff für den Bereich „Hilfe zur Pflege“. Gegenüber dem Referentenentwurf sind Regelungen gegen Abrechnungsbetrug in der ambulanten Pflege hinzugekommen. Folglich stärke das PSG III laut dem rheinhessischen Abgeordneten die Steuerungs- und Planungskompetenz der Kommunen, denn sie werden stärker und verantwortlich in die Strukturen der Pflege vor Ort eingebunden. „Wir verbessern die Pflegeberatung, erproben neue, umfassende Beratungsstrukturen und bauen die Pflegestützpunkte weiter aus“ sagt Marcus Held. Konkret erhalten die Kommunen ein Initiativrecht zur Einrichtung von Pflegestützpunkten. Zudem werden die Kommunen künftig besser am Auf- und Ausbau niedrigschwelliger Angebote beteiligt. Und die Länder erhalten die Möglichkeit, regionale Pflegeausschüsse und sektorenübergreifende Landespflegeausschüsse einzurichten, in denen die Landesverbände der Pflegekassen mitarbeiten. Die Pflegeausschüsse können Empfehlungen zur Weiterentwicklung der pflegerischen Infrastruktur abgeben