19 Dez 2015
Dezember 19, 2015

Rede-Trilogie im Bundestag

Mit gleich drei Reden an einem Tag ließ Bundestagsabgeordneter Marcus Held (SPD) die letzte Sitzungswoche des Jahres spektakulär ausklingen.

Das Protokoll der Rede-Trilogie:

1: Antrag GRÜNE: „Private Sicherheitsfirmen umfassend zertifizieren und regulieren“

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Bereits im Februar dieses Jahres haben wir uns mit der Frage befasst, wie rechtliche Veränderungen in Bezug auf private Sicherheitsfirmen aussehen könnten. Hintergrund war und ist die Tatsache, dass private Sicherheitsfirmen heute einen wichtigen Bestandteil in der Sicherheitsarchitektur Deutschlands darstellen und sie an vielen Stellen nicht mehr wegzudenken sind. Daher stellt sich die Frage, ob die derzeitigen Anforderungen, insbesondere an die Zuverlässigkeit und die Qualifikation des Bewachungsunternehmers und des Personals, der gestiegenen Bedeutung in diesem Gewerbe noch entsprechen.

Wir freuen uns, dass der Bund-Länder-Ausschuss „Gewerberecht“ eine Arbeitsgruppe eingesetzt hat und diese nun ein Eckpunktepapier vorgelegt hat. Stein des Anstoßes – das ist uns allen bekannt – ist die Situation in Flüchtlingsunterkünften, in denen Menschen aus unterschiedlichen Kulturen und mit unterschiedlichen Schicksalen zusammenleben. Hier gab es, wie bekannt, leider einige Unregelmäßigkeiten und Zwischenfälle, die uns zu Veränderungen animieren sollten.

Aktuell werden für die Erteilung einer Bewachererlaubnis benötigt: Zuverlässigkeit, geregelte Vermögensverhältnisse der Person, Nachweis erforderlicher Sachkunde, Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung. Der Ausschuss spricht sich klar dafür aus, kein sektorspezifisches Gesetz zu machen, sondern die Gewerbeordnung für private Sicherheitsunternehmen mit Jedermann-Befugnissen zu belassen und dies klar vom staatlichen Gewaltmonopol zu trennen.

Der Ausschuss macht aber auch darauf aufmerksam, dass jede Anhebung der Anforderungen an das Bewachungspersonal voraussichtlich den Anteil derjenigen Bewerber erhöhen wird, die die Sachkundeprüfung nicht bestehen. Deshalb sollen nach Auffassung des Ausschusses weitere Verschärfungen nur unter strikter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit vorgenommen werden. Dies halte ich, meine sehr verehrten Damen und Herren, für sehr kritisch. Wir können nicht ernsthaft nur deshalb die Hürde für Zulassungen nicht höher legen, weil zu befürchten ist, dass dann weniger Bewerberinnen und Bewerber die Prüfung schaffen. Ich glaube, wir brauchen auch in Zukunft klare Vorgaben, objektive Kriterien, die sich tatsächlich am Bedarf orientieren und berücksichtigen, dass Beschäftigte im Bewachungsgewerbe mit Menschen zu tun haben und entsprechende Fertigkeiten mitbringen müssen.

Wo die Vorschläge des Ausschusses Sinn machen: Künftig soll die Erteilung einer Bewachererlaubnis durch einheitliche Behörden erfolgen, damit das Ausweichen von einer Erlaubnisbehörde auf eine andere nicht mehr funktioniert, wie das bisher der Fall ist. Es muss gesetzlich festgelegt werden, dass die Gewerbeämter durch Staatsanwaltschaften und Gerichte informiert werden, wenn Ermittlungen gegen Bewacher laufen oder Verurteilungen vollzogen werden. Dazu gehört bei Bedarf auch die Abfrage bei der Polizeibehörde und gegebenenfalls dem Verfassungsschutz, gerade wenn Bewacher zum Beispiel in Flüchtlingsheimen eingesetzt werden. Der Ausschuss schlägt des Weiteren vor, die Sachkundeprüfung und das Unterrichtungsverfahren weiterhin parallel anzuwenden, je nachdem, für welche Aufgaben der Mitarbeiter eingesetzt werden soll. Ich glaube, hier müssen wir in der weiteren Diskussion ganz genau hinschauen; denn es kann meiner Meinung nach nicht sein, dass ohne jegliche Ablegung einer Prüfung, egal ob schriftlich oder mündlich, der Einsatz von Sicherheitspersonal möglich bleibt.

Insgesamt halte ich das vorgelegte Eckpunktepapier für eine gute Diskussionsgrundlage. Aufgrund der Vorkommnisse müssen wir aber zwingend dafür sorgen, dass mehr Qualität im Bewachungsgewerbe Einzug erhält.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD sowie des Abg. Jan Metzler (CDU/CSU))

Dies stärkt alle seriösen Sicherheitsunternehmen mit gut ausgebildetem und anständig bezahltem Personal gegenüber der Dumpingkonkurrenz, die nur durch den günstigeren Preis an ihre Aufträge kommt.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

2: Antrag der LINKEN „Stromsperren gesetzlich verbieten“

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Jahr 2014 wurde in Deutschland bei 352 000 Haushalten eine sogenannte Stromunterbrechung vorgenommen. Das ist ein trauriger Rekord. Wir beschäftigen uns seit vielen Monaten hier im Plenum des Deutschen Bundestags und in den Fachausschüssen mit diesem Problem.

(Caren Lay (DIE LINKE): Dank der Anträge der Linken!)

Leider ist Ihr Antrag heute zu diesem Thema aber sehr kontraproduktiv.

(Zurufe von der LINKEN)

Wir müssen vielmehr das Ziel definieren, solche Versorgungsunterbrechungen infolge der Nichtzahlung der Stromrechnung im Interesse der Betroffenen zu vermeiden. Wie dies geschehen könnte, prüft das BMWi in einer Arbeitsgruppe mit den Ländern seit mehreren Monaten.

(Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Die prüfen wahrscheinlich noch in drei Jahren!)

Dabei stellt sich insbesondere die Frage: Können Prepaidstromzähler dazu beitragen, das Problem ein Stück weit einzudämmen? Wir als SPD-Fraktion möchten die Arbeitsgruppe höflich bitten, die Ergebnisse so schnell wie möglich vorzulegen.

(Sabine Leidig (DIE LINKE): Nachdrücklich! – Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Höflich bitten!)

Sie als Linke-Fraktion fordern allerdings in Ihrem Antrag, Stromsperren grundsätzlich gesetzlich zu verbieten.

(Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE): Genau!)

Dass das nicht geht, wissen Sie natürlich selbst; denn eine solche Regelung könnte jeden dazu einladen, seine Stromrechnung gar nicht erst zu bezahlen. Aber auch die Frage, wer den Stromkonzernen bzw. den Anbietern den Schaden ersetzt, wurde leider in Ihrem Antrag bisher nicht beantwortet. Vielleicht tun Sie es heute; denn ein Geschäft zulasten Dritter ohne entsprechenden Ausgleich infolge eines Gesetzes wäre wohl kaum verfassungskonform.

(Sabine Leidig (DIE LINKE): Machen Sie es doch!)

Zumindest ist mir das bisher nicht bekannt.

Wir brauchen vielmehr Verbesserungen in dieser Frage, aber mit Maß und Ziel; denn schon heute muss nach § 19 Absatz 2 Stromgrundversorgungsverordnung die Unterbrechung der Elektro- oder Gasversorgung verhältnismäßig sein. Eine Sperre ist nicht möglich, wenn der Betroffene das Versorgungsunternehmen und seinen Sozialleistungsträger über das Zahlungsproblem informiert hat. Eine denkbare Möglichkeit ist es deshalb, eine gesetzliche Mitteilungspflicht für den Energiedienstleister einzuführen, sodass dieser eine Information an die zuständige Sozialbehörde weitergeben muss, wenn sich entsprechende Zahlungsrückstände abzeichnen.

Es wäre aber auch denkbar, dass die Abschläge für die Stromrechnung direkt vom Sozialleistungsträger an die Energieversorger überwiesen werden. Das ist heute schon möglich. Allerdings ist dies für den Betroffenen, der Leistungen vom Jobcenter oder auch vom Sozialamt bezieht, nur fakultativ. Die Verbraucherzentralen empfehlen deshalb das Vorgehen der Abtretung schon seit langer Zeit gerade sozial schwachen Stromkunden, damit dieses Problem erst gar nicht entsteht.

Warum machen wir diese Abtretung nicht einfach zur Pflicht, was eine Lösung wäre? Wenn wir argumentieren, dass die Versorgung mit Strom und Gas „Grundvoraussetzung für ein menschenwürdiges Wohnen und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben“ ist, wie es in Ihrem Antrag wörtlich heißt

(Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE): Und zwar richtig heißt!)

– das teilen auch wir -, dann müssen doch die Sozialhilfeträger diese Kosten zuerst tragen.

Meine Damen und Herren, flankierend brauchen wir aber auch weitere Hilfe und Unterstützung für Menschen, die von sich aus das Thema Energiesparen nicht so sehr im Fokus haben, vielleicht weil sie es als Luxusproblem sehen und Luxus in ihrem Leben aufgrund der Rahmenbedingungen leider keine große Rolle spielen kann. Deshalb sollten wir den Austausch alter Kühlschränke gegen neue weiterhin fördern. Wir sollten Energieberatungen auch und gerade für einkommensschwache Haushalte zur Pflicht machen, und zwar in Zusammenarbeit mit den Sozialhilfebehörden.

(Beifall bei der SPD)

Hier gibt es schon sehr positive Beispiele, etwa in Jena, wo die Caritas einen Stromspar-Check anbietet, der von den Stadtwerken unterstützt wird. Haushalten, die von Arbeitslosengeld oder Grundsicherung leben, wird eine Energieberatung angeboten, und die Stromfresser im jeweiligen Haushalt werden gemeinsam ermittelt. Als Soforthilfen gibt es in Jena Zeitschaltuhren oder Energielampen im Wert von 70 Euro pro Beratung und einen Zuschuss von 150 Euro für die Anschaffung eines stromsparenden Kühlschranks.

Das knappe Gut Wohnraum in Deutschland, meine Damen und Herren, wird durch die Stromsperren zusätzlich vor Probleme gestellt. Denn eine Stromabschaltung ist nicht nur für den Mieter ein Problem. Auch der Eigentümer der Wohnung muss bei einer Stromabschaltung Schäden an seinem Eigentum befürchten, besonders wenn eine Stromheizung in der Wohnung vorhanden ist und die Wohnung bei einer Sperre dauerhaft auskühlt, sodass Schäden an der Substanz die Folge sein könnten.

Wir können die hohe Anzahl an Stromsperren in Deutschland dauerhaft nicht hinnehmen. Zu den etwa 350 000 Haushalten, die 2014 von Stromsperren betroffen waren, kommen rund 7 Millionen Haushalte in Deutschland hinzu, die 2014 angemahnt wurden bzw. denen eine Stromsperre angedroht wurde. Deshalb sollten wir gemeinsam als nächste Schritte anstreben, dass die Schwelle zur Abschaltung von jetzt 100 Euro erhöht wird. Die Kilowattstunde ist in den letzten Jahren nämlich bedeutend teurer geworden.

(Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ihr redet seit zwei Jahren darüber!)

Auch müssen wir bereits jetzt berücksichtigen, dass für das neue Jahr 2016 weitere Preiserhöhungen der Stromversorger angekündigt sind und dies zu einer Zuspitzung des Problems führen kann.

Die weiteren Kriterien für eine Stromsperre sind bekanntermaßen glücklicherweise recht eng. Die Stromsperre muss schon heute vier Wochen vorher angedroht werden. Der Vollzug der Sperre ist drei Werktage vorher anzukündigen und nur in dem Fall möglich und rechtlich umsetzbar, wenn der Verbraucher dem Versorger nicht in Aussicht stellen konnte, dass er seinen Zahlungspflichten mittel- und langfristig nachkommt. Außerdem muss die Sperre verhältnismäßig sein. Das lässt sich in der Rechtsprechung weit auslegen.

Glauben Sie mir, als Vorsitzender einer ehrenamtlichen Tafel, die mehrere Tausend Bedürftige versorgt, und als aktiver Kommunalpolitiker habe ich regelmäßig mit diesem Problem zu tun. Sehr selten geht die Maßnahme darauf zurück, dass das Geld vom Sozialhilfeträger nicht hätte fließen können. Vielmehr haben sich die Betroffenen leider selten der Sache frühzeitig angenommen, und die Petenten kommen mit einem Haufen ungeöffneter Briefe in die Sprechstunde.

Deshalb: Wir müssen gemeinsam etwas tun, damit Strom und Gas fließen können und alle Menschen menschenwürdig leben können. Ihr Antrag befasst sich allerdings leider nicht sachlich mit dem Thema, sondern so, wie wir es von Ihnen allzu sehr gewohnt sind: Er versucht, dieses Thema unsachlich zu behandeln und populistisch zu nutzen. Daher müssen wir den Antrag heute leider ablehnen.

(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU – Sabine Leidig (DIE LINKE): Wir bringen das Thema wenigstens auf die Tagesordnung! Das ist schon mal was!)

3: Modernisierung des Vergaberechts

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Heute setzen wir nach langen und intensiven Beratungen die EU-Verordnung um und modernisieren das Vergaberecht. Ein guter Tag für alle öffentlichen Auftraggeber und Gesellschaften, wenn sie Aufträge im Wert von mehr als 207 000 Euro, in Bausachen von mehr als 5 Millionen Euro vergeben wollen. Zum Verständnis muss deshalb an dieser Stelle klar betont werden, dass bei allen anderen Vergaben weiterhin die Landesvergabegesetze gelten. Somit haben wir in Deutschland nach wie vor insgesamt 17 Vergaberechte.

(Barbara Lanzinger (CDU/CSU): 16!)

Das sollte vielleicht ein Ansporn für die Zukunft sein, diese zu vereinheitlichen.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Wir hoffen, dass mit der Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen auch die Länder animiert werden, in einem ersten Schritt wenigstens ihre Gesetze anzupassen, das heißt, benutzerfreundlicher zu machen und für mehr Flexibilität zu sorgen. Mit einer entsprechenden Anpassung würde dafür gesorgt werden, dass Unternehmen, die Angebote abgeben, sich nicht ständig umstellen müssen, je nachdem in welchem Bundesland die ausschreibende Stelle ihren Sitz hat.

Konkret bedeuten die im heute vorliegenden Gesetz verankerten Änderungen, dass Auftraggeber künftig wählen können, welches Verfahren sie bei der Ausschreibung nutzen. Denn neben dem sogenannten offenen Verfahren stehen das nicht offene Verfahren, das Verhandlungsverfahren und der sogenannte wettbewerbliche Dialog zur Verfügung – Verfahrensarten, meine Damen und Herren, die das Vergaberecht bisher nur unter sehr engen Voraussetzungen zuließ und daher leider viel zu selten zur Anwendung kamen. Das alles schafft insgesamt mehr Flexibilität; denn der Auftraggeber ist in der Lage, zu entscheiden, wie er ausschreibt, um das für ihn beste Ergebnis zu bekommen.

Aber auch qualitative Merkmale können künftig besondere Bedeutung erlangen, nämlich dann, wenn der Auftraggeber definiert, welche Kriterien zu welchen Anteilen bei der Vergabeentscheidung Berücksichtigung finden sollen. Soziale Kriterien und Umweltkriterien können dabei besondere Berücksichtigung finden, was ein absolutes Novum im Vergaberecht ist.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Wir haben darüber hinaus im Ausschuss in entsprechenden Protokollnotizen und im Entwurf der Verordnung zu diesem Gesetz konkretisiert, dass wir diese und weitere Kriterien in der Praxis künftig gestärkt sehen wollen, nämlich eine nachhaltige und verantwortungsvolle Beschaffung sowie die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen, beispielsweise zur Beseitigung der Zwangsarbeit, aber auch zur Bekämpfung der Kinderarbeit.

Um in Erfahrung zu bringen, ob die vereinbarten Ziele auch erreicht wurden, werden wir spätestens nach drei Jahren prüfen, ob es zu Verbesserungen in der Praxis gekommen ist und ob sich die Änderungen im Vergaberecht tatsächlich positiv ausgewirkt haben.

Für Menschen mit Behinderungen und gesundheitlichen Einschränkungen ist es uns als SPD besonders wichtig, qualitativ hochwertige Leistungen der beruflichen und medizinischen Rehabilitation zu haben. Deshalb haben wir klargestellt, dass zahlreiche Vergaben in diesem Bereich auch in Zukunft nicht der Ausschreibungspflicht unterliegen werden.

(Beifall bei der SPD sowie der Abg. Barbara Lanzinger (CDU/CSU))

Es ist aber dringend erforderlich, meine Damen und Herren, dass unsere großen bundeseigenen Gesellschaften, wie etwa die BA oder auch die Rentenversicherung Bund, mit gutem Beispiel vorangehen und auf entsprechende soziale Kriterien bei der Vergabe pochen.

All die von mir genannten Veränderungen im Vergaberecht sind ein großer Fortschritt; denn bisher durfte bei allen Vergaben immer nur der günstige Bieter den Zuschlag erhalten.

Das Vergaberecht, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist in Bewegung, und es wird auch in Zukunft in Bewegung bleiben, allein schon, weil sich die Rechtsprechung regelmäßig verändert. Auch deshalb werden wir die weiteren Details in einer Verordnung regeln. Wenn ich „wir“ sage, dann deshalb, weil wir heute beschließen wollen, dass diese Verordnung dem Parlamentsvorbehalt unterliegt. Wir können deshalb im Hause regelmäßig kontrollieren, ob es durch die entsprechenden Vorgaben zu Veränderungen kommt.

(Beifall bei der SPD sowie der Abg. Dr. Herlind Gundelach (CDU/CSU))

Zum Abschluss möchte ich meiner Freude Ausdruck verleihen, dass künftig nicht mehr die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer darunter leiden müssen, wenn im Eisenbahnverkehr öffentliche Aufträge an andere Dienstleister vergeben werden. Auf Forderung des Bundesrates und der SPD-Bundestagsfraktion konnte sichergestellte werden, dass mit der Sollregelung das Personal für die jeweilige Strecke tatsächlich auch übernommen wird.

(Beifall bei der SPD sowie der Abg. Dr. Herlind Gundelach (CDU/CSU))

Meine Damen und Herren, ein ganzes Stück Arbeit in den letzten Monaten liegt hinter uns. Vielen Dank an alle, die zu diesem guten Ergebnis beigetragen haben. Es ist ein gutes Ergebnis für die Auftraggeber, für die Auftragnehmer, für die Qualität, für die sozialen und für die Umweltstandards hier in Deutschland, aber auch überall dort in der Welt, wo wir als Deutsche einkaufen.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)