In der zurückliegenden Woche hielt Bundestagsabgeordneter Marcus Held (SPD) nicht nur eine Rede im Deutschen Bundestag, sondern gab zudem eine weitere Rede zu Protokoll. In dieser geht es um die Änderung des Telemediengesetzes:

Heute beraten wir in erster Lesung den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Telemediengesetzes.

Konkret geht es dabei um die Paragrafen 8 und 10 TMG-E.

Ich möchte im Einzelnen nun auf die beiden Paragrafen eingehen.

Welche Ziele verfolgt der Gesetzentwurf?

Deutschland hinkt in Sachen WLAN-Hotspots-Abdeckung gewaltig hinterher. Nur 1,9 freie Hotspots pro 10.000 Einwohner kann Deutschland aufweisen. Zum Vergleich: In Südkorea sind es 37,4, in Großbritannien 28,7 und in Taiwan 10,4. Nur Russland und Japan mit 1,2 und China mit nur 0,8 Hotspots sind schlechter als Deutschland. Wir haben den Ausbau von WLAN-Hotspots regelrecht verschlafen und werden jetzt von anderen Ländern überholt. Was muss getan werden?

Wir müssen den Paragrafen 8 TMG dahingehend ändern, dass wir Rechtssicherheit in Haftungsfragen für die Betreiber schaffen. Im Koalitionsvertrag hatten wir dies als ‚dringend geboten‘ bezeichnet. Betreiber von öffentlichen WLANs dürfen künftig nicht mehr für fremde Rechtsverletzungen verantwortlich gemacht werden. Wir werden den Gesetzentwurf des Bundesministeriums hierzu genauestens im parlamentarischen Verfahren prüfen, damit wir dieses Ziel auch erreichen.

Wir als SPD-Bundestagsfraktion hatten dazu bereits mehrere Gespräche geführt und Experten zu dem Thema angehört. So hat beispielsweise der Handelsverband Deutschland in einer Händlerumfrage ermittelt, dass fast die Hälfte der Händler gerne WLAN anbieten würden, jedoch mehr als die Hälfte der Händler rechtliche Risiken als Hauptgrund sehen, kein WLAN anzubieten. Auch die zahlreichen Freifunk-Initiativen dürfen wir nicht im Regen stehen lassen, sondern müssen auch ihnen Rechtssicherheit dahingehend geben, den Ausbau der digitalen Infrastruktur weiter voranzubringen.

An beiden Beispielen sieht man deutlich, welche Unsicherheiten herrschen und, vor allem, an welchen Stellen wir handeln müssen.

Meiner Meinung nach muss die WLAN-Störerhaftung in Deutschland endlich abgeschafft werden.

Auch werden wir uns eingehend mit dem Paragrafen 10 TMG-E beschäftigen müssen. Wir hatten im Koalitionsvertrag festgelegt, dass wir die ‚Rechtsdurchsetzung insbesondere gegenüber Plattformen verbessern wollen, deren Geschäftsmodell im Wesentlichen auf der Verletzung von Urheberrechten aufbaut‘. Wir haben dafür zu sorgen, ‚dass sich solche Diensteanbieter nicht länger auf das Haftungsprivileg, das sie als sogenannte Hostprovider genießen, zurückziehen können und insbesondere keine Werbeeinnahmen mehr erhalten‘. So der Koalitionsvertrag auf Seite 133/134.

Zahlreiche Stellungnahmen haben uns zum Paragraf 10 erreicht und auch hierzu haben wir uns als SPD-Bundestagsfraktion eingehend mit Experten ausgetauscht. Wir werden die uns zugegangenen Stellungnahmen hierzu prüfen.

Der Bundesrat hat zum Entwurf des Telemediengesetzes bereits am 06.11.2015 Stellung genommen und sich für eine Streichung von Paragraf 10 TMG-E und die Abschaffung der Störerhaftung für WLAN-Anbieter in Paragraf 8 TMG-E ausgesprochen. Die Bundesregierung hat hierzu in ihrer Gegenäußerung bereits eingehende Prüfung zugesagt.

Auch werden wir uns als SPD-Bundestagsfraktion eingehend mit der Stellungnahme des Bundesrates befassen. Weiterhin müssen wir auch darauf achten, dass der Gesetzesentwurf nicht gegen europäisches Recht verstößt.

Ich freue mich darauf, dass nun endlich die parlamentarischen Beratungen beginnen können, wir uns bald schon in einer Öffentlichen Anhörung mit Experten austauschen können und wir hoffentlich zu einem anständigen Ergebnis kommen, indem wir für mehr Rechtsklarheit sorgen und mit der Digitalisierung schneller voranschreiten können.

Herzlichen Dank!