Marcus Held (MdB) sieht für Mittelständler und Handwerksbetriebe der Region in der erhöhten Sofortabschreibung in Höhe 800 Euro eine große Erleichterung

Mit einer historischen Veränderung zum Wohle der vielen Handwerksbetriebe, kleinen Mittelständlern und zahlreichen Selbstständigen in seinem Wahlkreis kehrt der SPD-Bundestagsabgeordnete aus einer ereignisreichen Sitzungswoche in den Wahlkreis zurück. „Denn just in dieser Woche konnte die Große Koalition auf Initiative der SPD-Bundestagsfraktion eine Einigung über die Abschreibungsmöglichkeiten sogenannter `geringwertiger Wirtschaftsgüter´ erzielen“, berichtet Held, der um die Sorgen und Bedürfnisse der „kleinen“ Betriebe in seinem Wahlkreis, dank regelmäßiger Besuche, nur zu gut weiß.
Geringwertige Wirtschaftsgüter sind zum Beispiel Werkzeuge für den Betrieb oder Drucker, Kaffeemaschinen und sonstige kleinere Geräte fürs Büro. „Uns geht es darum, dass gerade der Handwerksbetrieb in Worms, der kleine Mittelständer in Alzey und Selbständige in Oppenheim oder Sprendlingen in die Lage versetzt werden, diese Güter ohne größeren bürokratischen Aufwand sofort abzuschreiben“, erklärt Held. Bisher gab es dafür eine Obergrenze von 410 Euro. Dieser Schwellenwert stammt aus dem Jahr 1964, also aus einer Zeit, in der man noch Schreibmaschinen abschrieb. Daher war eine Anpassung dringend erforderlich, um geringwertige Güter der heutigen Zeit, wie Smartphones und Tablets, abschreiben zu können.
„Bei Gütern über 410 Euro kam bislang nur eine umständliche Abschreibung über mehrere Jahre in Betracht. Diese kostete besonders kleinere Betriebe Zeit und im Falle der Beauftragung eines Steuerberaters auch Geld“, skizziert Held die Erleichterung. Ab dem 1. Januar 2018 soll die neue Regelung greifen. „Das ist eine echte Bürokratie-Erleichterung und setzt Anreize für mehr Investitionen in die digitale Ausstattung“, freut sich der Bundespolitiker.