BERLIN – „Gründlichkeit geht vor Schnelligkeit. Das ist die Erfolgsformel für ein in meinen Augen rundum ausgewogenes Vorgehen“, bewertet Bundestagsabgeordneter Marcus Held (SPD) das gemeinsam entwickelte Gesetzespaket des Bundeswirtschaftsministeriums und des Bundesumweltministeriums zu dem in der Öffentlichkeit sehr umstrittenen Thema Fracking. „Die Bürgerinnen und Bürger, die mir in vielen Gesprächen und Briefen ihre Sorge und Ängste was des Fracking betrifft mitgeteilt haben, können beruhigt sein. Denn das sogenannte unkonventionelle Fracking, das die meisten Befürchtungen auslöste, wird ohne Befristung verboten. Generell stehen in dem Regelungspaket der Schutz der Gesundheit und des Trinkwassers an oberster Stelle“, so Held. Dieser hat als Mitglied im Ausschuss des Bundestages für Wirtschaft und Energie viele Arbeitsstunden mit der bislang vornehmlich in den USA praktizierten Methode der Erzeugung von Rissen durch hydraulischen Druck zur Gewinnung von Erdgas verbracht.

Ergebnis einer monatelangen Beratung unter Miteinbeziehung zahlreicher unabhängiger Experten ist ein umfangreiches Gesetzespaket, welches Änderungen im Wasserhaushalts- und Bundesnaturschutzgesetz sowie mehrere Änderungen bergrechtlicher Verordnungen vorsieht. Zentrale Bestandteile des Gesetzespaketes sind: Das Verbot von Fracking in sensiblen Gebieten wie Wasserschutz- und Heilquellengebieten sowie an Seen und Talsperren zur Trinkwassergewinnung. Die Verwendung von umwelttoxischen Stoffen ist für jede Art des Frackings ausgeschlossen. Die federführenden Bergbehörden müssen bei allen Zulassungen zum Fracking das Einvernehmen mit den Wasserbehörden herstellen. Außerdem wir eine sogenannte UVP-Pflicht bestehen, sprich eine zwingende Öffentlichkeitsbeteiligung für alle Fracking-Maßnahmen sowie eine Entsorgung von Rückflüssen unter den höchsten Anforderungen nach dem Stand der Technik werden erforderlich. „Damit werden auch künftig Ziele des Klimaschutzes erreicht und gleichzeitig mit Sinn und Verstand die Energieversorgung in unserem Land auf einem neuen Weg vorangetrieben“, unterstreicht der Wirtschaftspolitiker.

Ab dem Jahr 2018 kann kommerzielles Fracking in Schiefer- und Kohleflözgestein genehmigt werden. Aber nur dann, wenn eine unabhängige Expertenkommission die grundsätzliche Unbedenklichkeit der Technologie feststellt. „Die tatsächliche Genehmigung bleibt jedoch in der Verantwortung der zuständigen Bergbau- und Wasserbehörden der Länder, die durch das Votum der Experten nicht gebunden sind“, skizziert Held und betont abschließend:

„Mit diesem Gesetzespaket eröffnen wir zwar eine Chance für eine innovative Technologie, die verantwortbar aber nur in eingeschränktem Maße nutzbar ist.“

In einem nächsten Schritt wird das geplante Gesetzespaket an die Länder und die beteiligten Verbände weitergeleitet, die dazu Stellung beziehen können. Marcus Held, der bei den Regelungen einen breiten gesellschaftlichen Konsens für ungemein wichtig hält, wird den rheinhessischen Verbänden sowie allen Bürgern aus dem Wahlkreis für Fragen und Anregungen zur Verfügung stehen.