BERLIN/WIESOPPENHEIM – Die umgesetzten Lärmschutzmaßnahmen entlang der A61 auf Höhe Wiesoppenheim sind ausreichend, die Forderung der Wiesoppenheimer nach einer Verlängerung der Lärmschutzwand sind rechtlich nicht möglich. Dies teilte der Landesbetrieb Mobilität (LBM) im Zuge einer Bürgerversammlung unter Berufung auf die Ergebnisse von Schallmessungen in dem Wormser Stadtteil mit. Trotz der eindeutigen Rechtslage auf Basis fundierter Messergebnisse ist Bundestagsabgeordneter Marcus Held (SPD) nicht zufrieden mit dem Ist-Zustand in Sachen Lärmschutz für die Bürger. „Wir befinden uns in diesem Fall in einem absoluten Dilemma, denn klare Fakten stehen dem subjektiven Empfinden hunderter Wiesoppenheimer entgegen. Zahlen lügen natürlich nicht, aber mehrere hundert Menschen können mit ihrer Wahrnehmung ebenfalls nicht daneben liegen“, urteilt Marcus Held, der deshalb in der laufenden Sitzungswoche des Deutschen Bundestages den Lärmschutz für Wiesoppenheim erneut auf die politische Agenda gebracht.

Mit einer parlamentarischen Anfrage an die Bundesregierung bemüht sich der Parlamentarier darum, das Dilemma zwischen der Faktenlage und der Wahrnehmung der Bürger zu lösen. Hierfür rückt die Berechnungsmethode „RLS 90“ in den Fokus, die seit vielen Jahren deutschlandweit zur Berechnung der Dezibelzahlen herangezogen wird. Da die Dezibelzahlen bei den jüngsten Messungen in Wiesoppenheim eine deutliche Unterschreitung der Grenzwerte ergeben haben, sei nach Überlegungen des Abgeordneten in Anbetracht des wahrgenommenen Autobahnlärms der Bürger möglicherweise eine andere Berechnungsmethode notwendig. Im Zuge der Bürgerversammlung kam in diesem Zusammenhang die Frage auf, inwieweit für den Mensch wahrnehmbare Frequenzen eine Rolle spielen könnten, die durch die jüngsten Messungen und Berechnungen allerdings nicht statistisch erfasst wurden. „Wenn solche Frequenzen in die Berechnungen mit aufgenommen werden würden, ließe sich die Wahrnehmung des Autobahnlärms der Wiesoppenheimer möglicherweise mit Fakten belegen“, schildert der Abgeordnete seinen Gedankengang.

In seiner parlamentarischen Anfrage an die Bundesregierung fragt Marcus Held deshalb: „Inwieweit sind der Bundesregierung beim Thema Lärmschutz Probleme im Hinblick auf die Aussagefähigkeit von Ergebnissen nach der RLS 90 Berechnung bekannt und setzt sich die Bundesregierung derzeit, unabhängig von der bisherigen Berechnungsmethode, mit neuen Berechnungsverfahren, die beispielsweise aktuelle Erkenntnissen aus der Wahrnehmungsforschung, Schwerpunkt auditive Wahrnehmung am Beispiel von Frequenzen, beinhalten, auseinander?“

Und das sagt die örtliche SPD:

Die SPD in Wiesoppenheim ist enttäuscht. “ Wir waren so froh, als die neue Lärmschutzwand kam“, so Vorsitzende Kristin Daleiden, „nach all den Jahren. Doch leider ist es für etliche Bürger nicht besser geworden, sondern es hat sich verschlechtert. Eine Anpassung der Lärmschutznormen an die Belange der Bürger ist dringend erforderlich. Wenn es Marcus Held gelingt, hier Änderungen in Gang zu setzen, wäre die SPD in Wiesoppenheim sehr zufrieden.“