Turbo ist ein politisches Wort – im Amt heißt es: Haftung
Im Bauamt klingt „Turbo“ nicht nach Beschleunigung, sondern nach zusätzlicher Verantwortung. In der politischen Debatte ist der Bauturbo ein Versprechen: flexibler planen, schneller genehmigen, zügiger bauen. In der Verwaltung ist er zunächst ein neuer Werkzeugkasten – und die zentrale Frage lautet nicht „Wie schnell geht das?“, sondern: „Welche politischen Entscheidungen sind die Mitglieder der Gemeinderäte oder Stadtverordnetenversammlungen bereit zu treffen? Und: Hält das vor Gericht?“
Denn eine Baugenehmigung ist kein Signal, sondern ein belastbarer Verwaltungsakt. Wenn sie fällt, fällt oft das ganze Projekt – finanziell, organisatorisch, politisch.
Die unterschätzte Wahrheit: Beschleunigung beginnt mit der Bestandskraft einer Baugenehmigung.
Doch der Reihe nach:
Schon nach dem bestehenden Recht konnte das jeweils satzungsgebende Organ einer Gemeinde oder Stadt einen Bebauungsplan so fassen, dass unter bestimmten Voraussetzungen bestimmte Höhen oder Nutzungsintensitäten definiert werden. Dies orientierte sich jedoch stets am Umfeld. Je stärker man bei dieser Entscheidung vom Umfeld abwich, desto größer war die Gefahr, dass ein Bebauungsplan – neben formellen Fehlern – auch inhaltlich zu Fall gebracht werden konnte.
Hier ist der Ansatz des Bauturbos grundsätzlich richtig: Die Gemeinde und das satzungsgebende Organ erhalten mehr Möglichkeiten, Wohnraum zu schaffen, etwa durch die Umwidmung ehemaliger gewerblicher Flächen oder durch die Zulassung zusätzlicher Geschosse bei Wohngebäuden. Möglich ist dies jedoch nur, wenn der politische Wille und eine entsprechende Mehrheit vorhanden sind.
Bereits in der Vorbereitung entstehen jedoch wesentliche Unsicherheiten in den Bauämtern: Was fällt alles unter die Schaffung von Wohnraum? Gehören beispielsweise auch die für Wohnraum notwendigen Stellplätze für PKWs oder Fahrräder dazu? Da an diesem Punkt bereits viele Projekte gescheitert sind, sollte aus meiner Sicht auch hier eine höhere Flexibilität gelten. Sieht die Verwaltung dies jedoch anders und gibt den Gemeinderäten keine entsprechende Beschlussempfehlung, bleibt es bei der alten, unveränderten Situation.
Man könnte auch sagen: Städte und Gemeinden, die bereits bislang flexible und entscheidungsfreudige Mitglieder in ihren Räten und Versammlungen hatten, können durch den Bauturbo noch schneller und flexibler bauen. Wo hingegen Zurückhaltung und Skepsis dominieren, hilft auch der Turbo nicht – denn er wird von der Verwaltung schlicht nicht eingelegt und damit politisch nicht weiterverfolgt. Die Divergenz zwischen sich dynamisch entwickelnden Kommunen und anderen könnte dadurch sogar noch größer werden.
Ein weiteres zentrales Thema sind die Rechtsmittel.
Der größte Zeitverlust im Wohnungsbau entsteht nicht erst auf der Baustelle, sondern in der Phase, in der ein Projekt zwar genehmigt ist, aber nicht vorankommt, weil es juristisch oder wirtschaftlich wackelt. Eine schnelle Genehmigung, die später im Eilverfahren gestoppt wird, ist kein Turbo – sie ist der teuerste Umweg.
Genau deshalb entscheidet die Verwaltung häufig defensiv, wenn sie muss: Lieber einige Wochen länger prüfen, als später monatelangen Stillstand verantworten. Das war und ist keine Trägheit, sondern Risikomanagement in einem Rechtsstaat.
Wer inhaltlich mehr Flexibilität für Bebauungspläne schafft, löst Konflikte nicht automatisch. Häufig werden sie lediglich verlagert – vom Gespräch ins Verfahren, vom Verfahren vor Gericht. In der Praxis heißt das: Der Nachbar klagt nicht „gegen Wohnungsbau“, sondern macht eine Verletzung eigener Rechte geltend – Abstandsflächen, Rücksichtnahme, Lärm, Verschattung, Verkehr, Stellplätze oder das Einfügen in die Umgebung.
Und genau an diesem Punkt zeigt das Gesetz des Bauturbos bislang keine Verbesserung. Die Widerspruchsfrist ist nicht verkürzt, der Rechtsweg steht weiterhin in vollem Umfang offen. Damit wird der Bauturbo zur Wundertüte, denn niemand weiß, wie Gerichte entscheiden. Der Bauherr freut sich möglicherweise zunächst über mehr Flexibilität und eine schnelle Genehmigung. Später orientiert sich das Gericht jedoch an der bisherigen Rechtsprechung und sieht das „Einfügen“ im Sinne von § 34 Baugesetzbuch als maßgeblich an. Dann vergehen möglicherweise Jahre, bis das Bundesverwaltungsgericht zu einer Klärung kommt – und der Bauturbo hätte seine Wirkung verfehlt.
Kurzfristig erhöht der Bauturbo sogar ein weiteres Risiko: Je schneller eine Genehmigung erteilt wird, desto eher entsteht bei Betroffenen das Gefühl, übergangen worden zu sein. Und wer sich übergangen fühlt, greift nicht zur Mediation, sondern zur Klage.
Warum „Bürokratieabbau“ die falsche Übersetzung ist
Politisch klingt es nach weniger Papier. Verwaltungspraktisch geht es um Interessenlagen. Bauverfahren sind Konfliktcontainer: Eigentumsschutz, Umweltbelange, Brandschutz, Mobilität, soziale Quoten, Denkmalschutz – alles soll gleichzeitig berücksichtigt werden. Das ist kein Formularproblem, sondern eine Frage politischer Prioritäten. Solange die Politik sagt: „Beschleunigt, aber lasst alles unverändert maximal“, bleibt der Verwaltung nur eine bekannte Konsequenz: Komplexität lässt sich verwalten, aber nicht wegzaubern.
Der heimliche Engpass: Kapazität
Der Bauturbo trifft vielerorts auf ein System am Limit. Neue Instrumente bedeuten im Alltag Schulungen, neue Leitfäden, zusätzliche Abstimmungsrunden mit Rechts- und Fachämtern, neue Musterbescheide und Dokumentationsanforderungen. Beschleunigung erzeugt in der Umstellungsphase zunächst Mehrarbeit. Und Mehrarbeit führt in personell eng besetzten Ämtern nicht zu Tempo, sondern zu Priorisierung – häufig zu vorsichtigerer Priorisierung.
Kurz gesagt: Ein Turbo ohne Personal ist ein Motor ohne Kraftstoff.
Der ökonomische Realismus: Genehmigt heißt noch lange nicht gebaut
Selbst schnellere Verfahren führen nicht automatisch zu mehr Bauaktivität. Hohe Zinsen, steigende Baukosten, unsichere Förderkulissen und stockende Vorvermarktung machen viele Projekte fragil. Das Bauamt sieht dann eine formal abgeschlossene Akte – und ein Grundstück, auf dem nichts passiert.
Meine Wünsche für 2026 – Nachbesserungen am Bauturbo
Die Verantwortung darf nicht allein bei den Gemeinden und ihren gewählten Vertretern verbleiben. Bei gerichtlicher Rücknahme gut gemeinter Entscheidungen müssen sie aus der Haftung genommen werden. Der Gesetzgeber sollte Schadensersatzansprüche aus Genehmigungen, die auf dem Bauturbo beruhen, ausschließen.
Der Rechtsweg muss bei Bauturbo-Entscheidungen deutlich eingeschränkt werden. Gegebenenfalls sollte das gerichtliche Eilverfahren zum Standard werden, um schnell Rechtssicherheit zu schaffen.
Dauerhafte Kapazitäten: Personal, Digitalisierung und Fortbildung. Ohne diese bleibt „Turbo“ ein politisches Schlagwort.
Klare politische Priorisierung. Es braucht transparente Entscheidungen darüber, was im Zweifel Vorrang hat – sonst bleiben Verfahren zwangsläufig komplex und wirken nach außen wie Hinterzimmerentscheidungen.
Der Bauturbo scheitert nicht an Paragrafen – sondern am System, das ihn tragen muss.
Der Bauturbo ist nicht zwangsläufig falsch. Aber er ist auch nicht selbsterfüllend. Solange man der Verwaltung Tempo abverlangt, ohne ihr die Mittel zu geben, und Konflikte verkürzen will, ohne sie politisch zu priorisieren, bleibt Deutschland im Wohnungsbau im ersten Gang. Dann lautet die entscheidende Frage nicht mehr: „Warum wird nicht gebaut?“, sondern: Wie lange können wir uns noch die Illusion leisten, dass Beschleunigung ohne Vollzug entsteht?
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Marcus Held
